Gefahrstoffrecht - Update - Inhouse-Schulung, Dauer 1 Tag
Die aktuellen Neuerungen in der Gefahrstoffverordnung rechtssicher umsetzen
Um die Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen Unternehmen besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen gesetzliche Neuerungen umsetzen und regelmäßig ihre Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen anpassen. 2020 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wieder zahlreiche Neuerungen in den TRGSn beschlossen. Neugefasst sind u. a. TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" , TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren", TRGS 527 "Nanomaterialien", TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" oder TRGS 600 "Substitution" mit neuen Aspekten. Darüber hinaus wurden einige TRGSn geändert bzw. ergänzt, beispielsweise zu Arbeitsplatzgrenzwerten (TRGS 900) oder zum Verzeichnis für CMR-Stoffe (TRGS 905). Zusätzlich stellen die Europäische Harmonisierung und weltweite Globalisierung hohe Anforderungen an die nationale Umsetzung.
Wie die Teilnehmer die aktuellen Anforderungen sicher im Unternehmen umsetzen, vermittelt ihnen dieses Updateseminar.
Ziele & Nutzen
- Die Teilnehmer wissen, wo konkreter Handlungsbedarf für ihr Unternehmen besteht und ermitteln mögliche Vorgehensweisen.
- Die Teilnehmer erfahren, wie sie die aktuellen Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen effektiv im Betrieb umsetzen. Zahlreiche Checklisten und Vorlagen helfen bei der Umsetzung.
- Dank der zahlreichen Praxistipps unserer Expertin wissen die Teilnehmer, wie sie die Anforderungen aus der GefStoffV sicher erfüllen und wie sie die Maßgaben zur Dokumentation effektiv durchführen.
WeiterbildungsinhalteRechtliche Grundlagen des Gefahrstoffmanagements
- Gefahrstoffrecht im übersichtlichen Format
- Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsschutz
- Angrenzende Rechtsvorschriften und Regelwerke (BetrSichV, BioStV, BiozidV, BtMG, SprengG)
Neuerungen der Gefahrstoffverordnung
- Änderungen bei den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- GHS/CLP: Kennzeichnungspflicht, neue Gefahrenklassen und -kategorien
- Die neuen Begriffsbestimmungen
- Neue Vorgaben und Mindestanforderungen zum Explosionsschutz
- Risikokonzept krebserzeugende Stoffe (ERB)
- Schädlingsbekämpfung/ Begasung - Anpassung an die EU-BiozidV
- Neue Regelungen zu Asbest
- Staubgrenzwert und Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB)
Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Betrieb
- Hilfsmittel zur Umsetzung/neue Orientierungshilfen
- Das "Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" (EMKG)
- Welche Verantwortungen und Haftungsrisiken im Unternehmen bestehen zukünftig
- Praxisbeispiele zur Umsetzung der neuen GefStoffV
Neue Anforderungen an die aktuelle Dokumentation
- Stoffe und Gemische neu einstufen
- Nutzen der CMR-Liste zur Informationsermittlung
- Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und anpassen
- Allgemeine und besondere Schutzmaßnahmen neu festlegen
- aktualisiertes Explosionsschutzdokument
- Gefahrstoffverzeichnisse überarbeiten, Aktualitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern
- Anpassung oder Umstellung der Betriebsanweisungen
- Mitarbeiter aktuell unterweisen, dokumentieren
Ausblick: Künftige Entwicklungen im GefahrstoffrechtTeilnehmerkreisUnternehmer, Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutz- und Umweltbeauftragte, (angehende) Verantwortliche, die mit der Prüfung und Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind. Mitarbeiter in Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, Betriebsärzte, Betriebs- und Personalräte sowie alle Interessenten, die ihr Wissen rund um das Gefahrstoffrecht aktualisieren wollen.
Für das Seminar werden Grundkenntnisse vorausgesetzt. Sie sind neu im Thema Gefahrstoffe oder möchten Ihre Grundlagen auffrischen? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung „Gefahrstoffbeauftragter". Mehr Informationen unter www.akademie-herkert.de/77020
Veranstaltungs-Code | FB24-293404-51438649 |
Bildungsziel der Schulung:
Teilnahmebescheinigung
Sie erwerben folgende VDSI-Punkte:
Veranstaltungsort:
Inhouse
Vollzeit
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Kursart:
Inhouse
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