Gefahrgutfahrer: ADR - Aufbaukurs Klasse 1 (Explosivstoffe)
ADR-Lehrgänge für Gefahrgutfahrer gem. Kap. 8.2 ADR; Aufbaukurs Klasse 1 (Explosivstoffe)
Voraussetzung für diesen Lehrgang ist eine gültige ADR-Bescheinigung (Stückgut).
Optional mit dem Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsscheins §20 SprengG.
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um beim Transport explosiver Stoffe die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR.
Der ADR-Schein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann 12 Monate vor Ablauf verlängert werden.
Die Lehrgänge finden samstags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Der Lehrgang kann bei entsprechender Teilnehmerzahl auch als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten oder als firmeneigene Schulung in anderen Lehrgangsorten gebucht werden. (ggfs. zzgl. Kosten für die Anerkennung des Schulungsraumes durch die IHK).
Veranstaltungs-Code | FB24-24450-707372 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
gültige ADR-Bescheinigung (Stückgut)
Bildungsziel der Schulung:
Die Lehrgangsteilnehmer sind nach erfolgreich absolvierter Prüfung befähigt, Gefahrgut der Klasse 1 (Explosivstoff) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu transportieren.
Preis: 2.142, 00 €
Pauschale für 1 Tag Inhouse-Schulung in Ihren Räumlichkeiten, zzgl. Teilnehmerunterlagen 22 pro Teilnehmer, zzgl. Fahrtkosten 0,60 / km, zzgl. ggfs. Übernachtung, zzgl. IHK Prüfungsgebühren; zzgl. Kosten für die Zulassung Ihres Schulungsraumes durch die IHK.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
Inhouse
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Kursart:
Inhouse
Starttermin: Termin auf Anfrage
1 Tag
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