Gefahrgutbeauftragter - Verkehrsträger Straße
Auszugsweise Darstellung der Inhalte aus den Unterabschnitten 1.8.3.3. 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie § 8 GbV
*Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
*Beratung des Unternehmers bei den Tätigkeiten
*Erstellung des Jahresberichts für die Unternehmensleitung
*Prüfung von Verfahren zur Identifizierung von gefährlichen Gütern
*Beratung des Unternehmens beim Kauf von Beförderungsmitteln für Gefahrgüter
*Verfahren. mit denen z. B. das für das Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird
*Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen
*Einführung geeigneter Maßnahmen. mit denen das erneute Auftreten von Unfällen verhindert werden soll
*Berücksichtigung der Rechtsvorschriften bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern
*Überprüfung. ob das betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen verfügt
*Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter
*Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der mitzuführenden Papiere und Ausrüstungen
*Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften
*Bearbeitung von Prüfungsfragen und Fallstudien
Veranstaltungs-Code | FB24-348449-59033313 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Bildungsziel der Schulung:
Schulungsnachweis der IHK
Veranstaltungsort:
Vollzeit
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