Gefährdungsbeurteilung Brandschutz - Erwerb der Fachkunde
Bereits seit Mai 2018 sind gemäß der ASR A2.2 zusätzliche Maßnahmen zur Einstufung der Arbeitsplätze im Bereich der Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz erforderlich. In jeder Arbeitsstätte müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG alle Arbeitsplätze nach ASR A2.2 und in gefährdeten Bereichen zusätzlich nach der TRGS 800 beurteilt werden. Die Einschätzung der Brandgefährdung ist zu dokumentieren und Gegenmaßnahmen sind umzusetzen. für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung fordern die TRBS 1111 und die TRGS 800 eine besondere Fachkunde.
Die Teilnehmer erhalten in der Schulung die theoretische und praktische Ausbildung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Brandschutz und zur Umsetzung der Gegenmaßnahmen. Sie erwerben die notwendige Fachkunde nach TRBS 1111 und TRGS 800.
Zielgruppe
Personen, die für die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz verantwortlich sind oder daran mitwirken, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Inhalt
- Einführung zur Gefährdungsbeurteilung
- Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“
- TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Aufbau und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
- Umsetzung der erforderlichen Gegenmaßnahmen
- Praktische Beispiele
- Gruppenarbeit
- Fragen aus der Praxis
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Veranstaltungs-Code | FB24-322853-58854231 |