Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen und Sicherheit im kontaminierten Bereich
Um eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten im kontaminierten Bereichen durchführen zu können, sind besondere Kenntnisse erforderlich und nachzu-weisen. „[…] solche Personen [werden] als fachkundig ange-sehen, die besondere Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nachweisen können.“ Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fort- bzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden“ (TRGS 524).
Zielgruppe
- SiGeKo, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- WICHTIG: berufliche Erfahrung in der Planung und Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen UND arbeitsschutzfachliche Kenntnisse.
- Nachgewiesene nach BGR 128 erworbene Sachkunde oder der Nachweis betreffender Kenntnisse im Rahmen der beruflichen Ausbildung.
Wichtig sind dabei die Kenntnisse über
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Vorschriften zur GefStoffV, BaustellV, TRGS 524 und BGR 128
- Bewertung und Überprüfung der Schutzmaßnahmen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz in kontaminierten Bereichen
Veranstaltungs-Code | FB24-506953-57729499 |