Grundlehrgang: Sicherheitsbeauftragter gemäß § 22 SGB VII
Um einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu leisten, ist bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigen der Unternehmer nach § 22 SGB VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Eine gute praktische Erläuterung gibt dazu die DGUV-Information 211-042.
Das Ziel der Schulung besteht im Erwerb von Kenntnissen zu arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und zu den Möglichkeiten der praktischen Durchsetzung des Arbeitsschutzes unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. Damit kann der zu bestellende Sicherheitsbeauftragte in seiner Organisation auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung achten, Kollegen und Vorgesetzte zu Arbeitsschutzfragen informieren sowie diese immer wieder für sicheres Arbeiten motivieren. Auch wenn Sicherheitsbeauftragte generell ehrenamtlich tätig sind, leisten sie durch ihre Präsenz und Vorbildfunktion einen wesentlichen Beitrag zum sicherheitsgerechten Verhalten der Beschäftigten.
Der Grundlehrgang vermittelt das zur Gewährleistung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter notwendige Wissen, veranschaulicht theoretische Grundlagen anhand ausgewählter Praxisbeispiele und bietet ausreichend Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Nutzen
- Bestellung von Sicherheitsbeauftragten erfüllt Vorgaben von Berufsgenossenschaften und Ordnungsbehörden
- Gestaltung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Unterstützung von Kollegen und Führungskräften im Arbeitsschutz
- Multiplikatorenfunktion gegenüber den Beschäftigten
Zielgruppe
Personen, die vom Unternehmer nach § 22 SGB VII als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind und Grundwissen für die Wahrnehmung dieser Funktion erwerben sollen.
Inhalt
- Gesetzliche Grundlagen
- Betriebliche Sicherheitsorganisation: Aufgaben, Pflichten, Rechte und Konsequenzen
- Rahmenbedingungen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
- Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb: Rolle, Aufgaben, Stellung im Betrieb sowie vernetztes Arbeiten
- Analyse von Arbeitssituationen/einfache Methoden der Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrenschwerpunkte: Gefahrstoffe, Brandschutz, Anlagensicherheit, Verkehrswege
- Wissensquellen für die eigene Recherche
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer
24 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
Die Kenntnisse sollten spätestens im dritten Jahr nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-151470-58854162 |