Lehrgang: Verantwortliches Personal gemäß § 4 Nr. 2 Deponieverordnung
§ 4 Nr. 2 DepV schreibt fest, dass die für die Leitung einer Deponie verantwortlichen Personen Fachkunde haben und mindestens alle zwei Jahre an entsprechenden Lehrgängen zur Fortbildung teilnehmen müssen.
Die Teilnehmer erlangen im Lehrgang die gesetzlich geforderte Fachkunde bzw. aktualisieren ihr Wissen, um ihre verantwortungsvolle Tätigkeit weiterhin optimal und praxisorientiert ausführen zu können.
Der Lehrgang beleuchtet unter anderem abfall-, arbeitsschutz- und haftungsrechtliche Bestimmungen. Es werden außerdem Gefahren, die von Deponien ausgehen können und ihre Vermeidung, erläutert.
Zielgruppe
Betriebspersonal von Hausmüll- und Sonderabfalldeponien, die mit der Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie betraut sind.
Inhalt
- Vorschriften des Abfallrechts und des für die abfallrechtlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen Umweltrechts
- Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Deponien ausgehen können
- Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Art und Beschaffenheit, Verhalten und Reaktionen von Abfällen
- Bezüge zum Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
§ 4 Nr. 2 DepV fordert eine Fortbildung zur Wissensaktualisierung alle 2 Jahre.
Veranstaltungs-Code | FB24-151473-51756285 |