Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.
Nutzen Sie diese behördlich anerkannte Weiterbildung, um Ihre Fachkunde nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV zu aktualisieren.
Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre weiterbilden, gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV liegt das Intervall bei drei Jahren. Mit der Kurs-Teilnahme erfüllen Sie die Anforderung.
Veranstaltungs-Code | FB24-222604-58499187 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme und den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV (ehemals § 3 BefErlV). Bitte fügen Sie diesen Nachweis Ihrer Anmeldung bei.
Bildungsziel der Schulung:
Anerkannter Fortbildungsnachweis gemäß EfbV und AbfAEV.
Veranstaltungsort:
22527 Hamburg
Vollzeit
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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