Grundlehrgang: Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Erwerb der Fachkunde
Der behördlich nach Anhang II der 5. BImSchV anerkannte Lehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen, um als Immissionsschutzbeauftragter rechtskonform agieren zu können. Daneben werden wichtige technisch-wissenschaftliche Hintergründe zum Immissionsschutz vermittelt.
Unter anderem nach §§ 53 Absatz 1 BImSchG in Verbindung mit § 1 und Anhang 1 der 5. BImSchV haben Betreiber der dort benannten genehmigungsbedürftigen Anlagen die Pflicht, einen Immissionsschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und ihn zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde an einem oder mehreren Lehrgängen, die die Inhalte des Anhangs II zur 5. BImSchV erfüllen, teilnehmen zu lassen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die für den Umweltschutz – insbesondere den Immissionsschutz – verantwortlich sind
Inhalt
- Rechtsgrundlagen
- Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
- Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
- Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
- Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfall
- Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
40 Seminarstunden
08:30 bis 18:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Seminarskript ein Fachbuch zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Hinweise
Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.
Voraussetzung der Fachkunde ist zudem die Erfüllung der Forderungen aus § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 5. BImSchV.
Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-151379-58854505 |