Fortbildungslehrgang: Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 - Verlängerung der Sachkunde gemäß Anlage 5
Jeder Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 muss innerhalb der Geltungsdauer des Sachkundenachweises (6 Jahre) eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Durch den Besuch wird der Sachkundenachweis um sechs Jahre verlängert.
Die Fortbildung bringt das Wissen der Teilnehmer auf den aktuellen Stand, informiert sie bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort und berücksichtigt dabei die neuesten Verordnungen und Gesetze.
Zielgruppe
Sachkundige, die in den vergangen 6 Jahren die Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 erworben haben und diese verlängern wollen.
Inhalt
- Asbest – Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Hinweise zur Verwendungsbeschränkung
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- PSA
Abschluss
Verlängerung der Gültigkeit des Sachkundenachweises nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Bitte geben Sie uns im Vorfeld bekannt, ob Sie Ihr Zertifikat nach Anlage 3 oder Anlage 4 verlängern lassen möchten und bringen Sie bitte das Original zur Einsicht am Seminartag mit. Vielen Dank!
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Zugangsvoraussetzung
Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS519 Anlage 4
Hinweise
Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Der Sachkundenachweis gilt für den Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, der die Mindestanforderungen nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 5 erfüllt, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges.
Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren nur bis zum 30. Juni 2016 gültig. Eine Gültigkeitsverlängerung ist nicht mehr möglich. Es muss erneut ein Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde besucht werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-151293-58854573 |