Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung – Auffrischungslehrgang
Mit bundesweit geltenden behördlichen Anerkennungen als Fachkundelehrgang gemäß § 4 DeponieV und Auffrischungslehrgang gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
VORSCHRIFTEN RECHTSSICHER UMSETZTEN
Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponierichtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:
- Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
- Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
- Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
- Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
- die Stilllegung und Nachsorge von Deponien.
In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang absolvieren.
Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt. Der Lehrgang ist als Grund- und Fortbildungslehrgang konzipiert. Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.
Am ersten Lehrgangstag werden die wichtigsten Regelungen der Deponieverordnung ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen werden.
Am zweiten Lehrgangstag wird die betriebliche Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen an Deponien besprochen. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.
Veranstaltungs-Code | FB24-388292-54005085 |