Fachkraft für Personenschutz (IHK)
BeschreibungWerden Sie Personenschützer mit IHK-Zertifikat innerhalb eines Zeitraumes von 4 bis 6 Wochen - egal ob als Weiterbildung für Mitarbeiter in der Sicherheitsbranche oder als generelle Qualifizierung.
Sicherheit ist zu einem wirtschaftlichen Gut geworden und die Anforderungen der Kunden steigen stetig. Jeder, der als Personenschützer tätig ist, sollte sich der Verantwortung bewusst sein, dass das vielfältige Aufgabenfeld der Dienstleistung im Personenschutz einer ständigen Aus- und Weiterbildung bedarf, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.
Im Zertifikatslehrgang „Fachkraft für Personenschutz (IHK)“ erlernen die Teilnehmer die theoretischen Grundlagen und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, rechtlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen und Gegebenheiten sicher in der Praxis anzuwenden.
Eine fundierte Wissensvermittlung der rechtlichen, taktischen, technischen und logistischen Zusammenhänge des modernen Personenschutzes, Darstellung von betriebswirtschaftlichen Grundzusammenhängen und Aufgabenfelder, sind ebenso Inhalte des Lehrgangs, wie die Vermittlung von Kommunikations- und Verhaltens-psychologischen Grundlagen der Konflikthandhabung.
Der Lehrgang ist von Praktikern für die Praxis entwickelt worden. Die Dozenten verfügen über mehrjährige Erfahrungen im Polizeidienst als professionelle Personenschützer (SEK, MEK, Personenschutz BKA) und sind Prüfer bei der IHK Stuttgart im Bereich der Bewachung (Sachkunde gem. § 34a GewO, Prüfer GSSK, Prüfer Meister für Schutz und Sicherheit).
Ergänzt wird das Dozententeam von Fachleuten der jeweiligen Spezialthemen wie bspw. medizinische Versorgung nach Angriffen, Selbstverteidigung usw.
Inhalt- Sicherheits- und Schwachstellenanalyse
- Observation und Aufklärung
- Personenschutz "Taktik und Technik"
- Personenschutzübungen (Teilübungen und 3 Vollübungen)
- Rechtskunde und Anwendung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerbe- und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Behördlicher vs. sicherheitswirtschaftlicher Personenschutz
- Einsatz- und auftragsbezogene Kommunikation
- Deeskalation und Konflikthandhabung
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Umgang mit Waffen und gefährlichen Gegenständen
- Fahren im Personenschutz
- Medizinische Erstversorgung unter Einsatzbedingungen
- Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Praxisbezogene Selbstverteidigung und Festlegetechniken/Befreiungstechniken im Personenschutz
Zielgruppe- Mitarbeiter in Unternehmen, die im Personen- und Begleitschutz eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollen
- Mitarbeitern in Sicherheitsunternehmen, die für Tätigkeiten im Personen- und Begleitschutz vorgesehen sind
- Fahrer von V.I.P., sowie Vorstands- und Cheffahrer, die mit Aufgaben im Begleitschutz betraut sind oder betraut werden sollen
- Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen
- Privatpersonen, die sich durch eine qualifizierte Ausbildung auf den Beruf als Personenschützer vorbereiten wollen
Zulassungsvoraussetzungen- Behördliches Führungszeugnis neueren Datums (Erhältlich bei Ihrem Ordnungsamt)
- Ärztliche Bescheinigung über uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit (z.B. von Ihrem Hausarzt)
- Mindestalter 25 Jahre
- Unterrichtung nach § 34a GewO ist zwingend notwendig. Diese benötigen Sie auch für Ihre spätere Tätigkeit als Personenschützer in einem Bewachungsunternehmen.
- Deutsche Sprache in Wort und Schrift
- Fahrerlaubnis (Führerschein) Klasse B, frühere Klasse 3
- Kleiner Waffenschein (Erhalten Sie ohne Prüfung bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde). Bitte rechtzeitig beantragen. Bearbeitungsdauer je nach Waffenbehörde 4 - 6 Wochen. Dies ist zwingend erforderlich.
- Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG i.V.m. §3 AwaffV (oder militärischer/polizeilicher Hintergrund bzw. Jagdschein) ist zwingend notwendig. Diese Befähigung benötigen Sie auch für Ihre spätere Tätigkeit als bewaffneter Personenschützer.
- Kennen und Anwendung des Tools "Power-Point-Präsentation" - notwendig zur Erstellung der Aufklärungsberichte
- Notebook zur Weiterbildung zum ONLINE-Modul notwendig und zu den Präsenztagen mitführen
- Eignungsüberprüfung durch den Lehrgangsleiter in einem Online-Meeting oder persönlichem Vorgespräch
Veranstaltungs-Code | FB24-471199-56097909 |
berufsbegleitend | Ja |