Externenprüfung zur Fachkraft für Gastronomie (IHK)
- Hygiene
- Küchenbereich
- Einsetzen von Geräten, Maschinen, Gebrauchsgütern
- Servicebereich
- Beratung von Gästen etc.
Voraussetzungen:- Die Teilnehmer müssen mind. das 1,5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen, tätig gewesen sein und Sie müssen dort Tätigkeiten verrichtet haben, die normalerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden.
- Deutsch in Wort und Schrift.
- Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung.
Ausnahmen sind in Absprache mit CPI und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Praktikum:Optional/Individuell
Veranstaltungs-Code | FB24-458148-58180858 |