Grundlehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas nach TRGS 529 und TRAS 120 - Erwerb der Fachkunde
Die TRGS 529 schreibt eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen. Die verantwortliche Person führt Unterweisungen anderer Mitarbeiter durch und fertigt Gefährdungsbeurteilungen an. Daneben ist sie kompetenter Ansprechpartner für Behörden und Geschäftsleitung.
Der Lehrgang vermittelt die von der TRGS 529 geforderten Fachkenntnisse.
Zielgruppe
Technische Leiter, Geschäftsführer, Betreiber von Biogasanlagen, Anlagenverantwortliche (bzw. Stellvertreter); Personen aus dem Kreis der in der Biogasanlage Beschäftigten, die als verantwortliche Person für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas ernannt werden sollen
Inhalt
- Grundlagen Biogas
- Biologische Prozesse
- Stand der Technik und Sicherheitstechnik
- Gefahren bei Errichtung und Betrieb, einschließlich Instandhaltung
- Überblick Rechtsgrundlagen
- Grundlagen Gefahrstoffrecht, Immissionsrecht, Wasserrecht, Baurecht, Produktrecht, Düngemittelrecht, Tierseuchen- und Hygienerecht
- Anwendbare TRAS, TRGS und TRB
- Explosionsschutz
- Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
- Systematische Gefahrenanalysen
- Grundlagen Sicherheitsmanagement
- Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlhandlungen
- Gesundheitsgefährdung, Umweltgefährdung
- Schutzmaßnahmen, Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
- Erstellung von Betriebsanweisungen und Überwachungskonzepten
- Erstellung von Prüf-, Instandhaltungs- und Notfallplänen
- Schulung und Unterweisung von Beschäftigten
- Schriftliche Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
14 Seminarstunden zzgl. Prüfung
1. Tag: 08:30 - 16:00 Uhr
2. Tag: 08:30 - 14:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Zugangsvoraussetzung
Geeignete Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit
Hinweise
Die TRGS 519 sowie die TRAS 120 stellen an die Fachkunde neben dem Abschluss eines Lehrgangs weitere Anforderungen zu Qualifikationen und Berufserfahrung.
Die Kenntnisse müssen nach TRGS 529 und nach TRAS 120 alle 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Veranstaltungs-Code | FB24-151006-58854571 |