Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.
Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Veranstaltungs-Code | FB24-95132-58496488 |