Ermittlung und Bewertung von Gerüchen
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
In der Umwelt können Geruchsbelästigungen durch Luftverunreinigungen aus einer Vielzahl von Quellen wie z. B. Tierintensivhaltungen, Biogasanlagen, Lebens- und Futtermittelherstellung, Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen verursacht werden. Zur Beantwortung der Frage, ob diese Belästigungen erheblich sind, wird seit 2021 der Anhang 7 TA Luft angewendet, in den die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) überführt wurde. Die bundesweite Anwendung des Anhanges 7 ist nun verbindlich geregelt. Im Seminar werden die wirkungsbezogenen Grundlagen des Anhanges 7 erläutert, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und insbesondere auf Änderungen eingegangen, die sich durch die Aufnahme der GIRL in die TA Luft ergeben.
Veranstaltungs-Code | FB24-366126-58832158 |