Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Nach § 5 der Handwerksordnung und nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 dürfen bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln nur Personen eingesetzt werden, die durch eine entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nachweisen.
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften erlaubt, bestimmte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen.
Themen sind: Elektronische Grundlagen mit Praxisübungen, Aufbau eines Verteilerschrankes und Inbetriebnahme, Anschluss von Wechsel- und Drehstromverbrauchern, Elektropraxis, Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung.
Die Schulung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Jeder Teilnehmer bekommt nach bestandener Prüfung ein Zertifikat
Veranstaltungs-Code | FB24-291487-60401610 |
berufsbegleitend | Ja |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
"Personen mit einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG, deren Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. "
Preis: Preis auf Anfrage
incl. Lernmittel
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Dieser Kurs ist förderfähig:
Fachkursförderung
Veranstaltungsort:
88400 Biberach
berufsbegleitend
weitere Orte/Termine
Starttermin: 14.03.2025 - 17.05.2025
64 UE
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