Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten umfasst die Qualifizierung nach BGG 944 und die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Hierfür ist eine Schulung zur ""Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"" notwendig. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.
Kursinhalt
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, Tiere und Gegenstände
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren des Zusatzschutzes
- Prüfen der Schutzmaßnahmen mit geeigneten Prüfgeräten
- Maßnahmen der Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3)
- Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
- Fach- und Führungsverantwortung
- Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
Bitte bringen Sie folgende Dinge zum Kurs mit:
- Tabellenbuch des spezifischen Gewerks (im Idealfall elektrotechnisch)
- Lineal, Geodreieck, wenn vorhanden Schablonen für Elektriker
- Eigene elektrische Messgeräte, die derzeit verwendet werden
- Schreibmaterial, Textmarker, Holzbuntstifte
Veranstaltungs-Code | FB24-461357-60408317 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung mit Berufserfahrung im Bereich SHK, Metall, Schreiner oder Raumausstatter. Weitere Gewerke auf Anfrage.
Veranstaltungsort:
82362 Weilheim
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: Termin auf Anfrage
9 Tage innerhalb des Kurszeitraums, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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