Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten umfasst die Qualifizierung nach BGG 944 und die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Hierfür ist eine Schulung zur ""Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"" notwendig. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, welche Tätigkeiten der Teilnehmer ausführen darf.
Kursinhalt
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Menschen, Tiere und Gegenstände
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren des Zusatzschutzes
- Prüfen der Schutzmaßnahmen mit geeigneten Prüfgeräten
- Maßnahmen der Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschriften 3 (alt BGV A3)
- Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
- Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
- Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
Zielgruppe
Monteure und Facharbeiter
Kurstermine
11.11.2024 - 15.11.2024 und 18.11.2024 - 20.11.2024,
Prüfung am 22.11.2024
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung im Bereich SHK, Metall, Schreiner, Raumausstatter. Weitere Gewerke auf Anfrage. In jedem Fall ist ein technischer Berufsabschluss nachzuweisen. Bei Anmeldung Nachweis erforderlich.
Abschluss
Zertifikat
Veranstaltungs-Code | FB24-461357-60843194 |
Veranstaltungsort:
83026 Rosenheim
weitere Orte/Termine
Starttermin: 22.09.2025 - 02.10.2025
Mo-Do von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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