Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG.
Weiterbildung zur Einführungin die Anforderungen des HinSchG.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Beschäftigungsgeber interne Meldestellen einzurichten. Diese müssen Meldekanäle zur Verfügung stellen und Hinweisgeber schützen. Sie erhalten relevantes Wissen u.a. für die Implementierung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, zur bußgeldbewehrten Gewährleistung von Vertraulichkeit und zum Ergreifen von Folgemaßnahmen.
Veranstaltungs-Code | FB24-352723-58495960 |