Die Ersatzbaustoffverordnung
Die sog. Mantelverordnung in ihren Teilen der ErsatzbaustoffV und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Der lange Weg zur Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle durch die Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV, BBodSchV, etc.) hat ein Ende gefunden. Diese Neuerungen sind am 01.08.2023 in Kraft getreten (für Detailfragen gibt es Übergangsregelung) und hat die bisherige LAGA-Hinweise aus dem Merkblatt M20 abgelöst.
Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)
Die Praxis-Umsetzung der MantelV mit Ihren vielen komplizierten Abgrenzungen, Einbauvarianten und Regel-Ausnahme-Mechanismen wird sich nicht als besonders vollzugsfreundlich herausstellen.
Es erscheint daher die frühe Befassung mit den neuen Vorschriften erforderlich, insbesondere um anstehende (Kosten-) Entscheidungen regelkonform zu steuern und Praxis-Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Veranstaltungs-Code | FB24-414296-50756954 |
Preis: 589, 05 €
495,00 zzgl. MwSt.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63065 Offenbach am Main
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