Datenschutz-Managementsystem (DSMS).
Erfordernisse und Struktur einesDSMS in der praktischen Umsetzung.
Die Datenschutz-Grundverordnung fordert (Art. 5 Abs. 2) dokumentierte Nachweise vom Verantwortlichen mit denen die Einhaltung der Datenschutzrechte nachgewiesen werden können (Rechenschaftspflicht). Hierbei bietet ein Datenschutz-Managementsystem ein Gerüst von Prozessen und Abläufen sowie einen Satz von Elementen, um Datenschutzziele zu erreichen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Veranstaltungs-Code | FB24-298211-58493651 |