Das Hinweisgeberschutzgesetz - Ihr Hinweisgebersystem als Meldestellenbeauftragte/r richtig nutzen - Online
Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. So können Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weitergegeben und hinweisgebende Personen gleichzeitig geschützt werden. Das Seminar umfasst drei Termine à 60 Minuten und erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz. Er richtet sich insbesondere an Meldestellenbeauftragte, die das Hinweisgebersystem in ihrem Unternehmen betreuen bzw. künftig betreuen werden.
Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG (60 Minuten)
- Begrüßung & Vorstellung der Module
- Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz
- Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz
- Organisatorische Herausforderungen
- Praktische Implementierung der Meldestelle
Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management (60 Minuten)
- Wiederholung und Zusammenfassung des ersten Moduls
- Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Systems
- Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende senken
- Beispiele für erfolgreiche Implementierung
- Fragen und Diskussion
Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement (60 Minuten)
- Praktische Umsetzung eines Hinweises anhand konkreter Fälle: Vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss
Veranstaltungs-Code | FB24-499757-60821385 |