Das Arbeitseinkommen des Schuldners in der Insolvenz - online
In der Insolvenz natürlicher Personen stellt das pfändbare Arbeitseinkommen als Neuerwerb häufig die einzige Einnahmequelle der Insolvenzmasse dar. Häufig findet sich daher keine Masse mehr im Verfahren und nur der pfändbare Anteil des Arbeitseinkommens steht daher der Gläubigergesamtheit als Neuerwerb im Verfahren zur Verfügung.
Von besonderer Bedeutung ist es daher für alle Verfahrensbeteiligten, sich mit den Regeln des pfändbaren Arbeitseinkommens auszukennen, um somit doch noch eine größtmögliche Masse generieren zu können. Da zum 01.10.2020 die Entschuldungsphase halbiert wurde, ist es umso wichtiger, in den verbleibenden 3 Jahren möglichst die Masse zu mehren.
Für Gläubiger wie auch für Insolvenzverwalter ist es daher wichtig, das Maximum an Einnahmen herauszuholen.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, wie Ihnen das gelingt! Sie lernen alles Wichtige rund ums Einkommen der natürlichen Person in der Insolvenz und erhalten zahlreiche Hinweise und Empfehlungen aus der Praxis.
Dabei können Sie von den Hinweisen nicht nur im Insolvenzverfahren profitieren. Die Bestimmungen können nahezu vollständig auch auf das Einzelzwangsvollstreckungsverfahren übertragen werden. Ein Webinar mit Mehrwert.
- Einkommen in der Insolvenz als Masse
- Anwendbare Bestimmungen und verfahrensrelevante Anträge
- (Nicht-)Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter
- Erhöhung des unpfändbaren Betrages und wie sich Gläubiger positionieren können
- Der Umgang mit Abfindungen in der Insolvenz
- Pfändbare und bedingt pfändbare Bezüge
- Dauer der Abtretung u.v.a.
Veranstaltungs-Code | FB24-496061-61135932 |
Veranstaltungsort:
Online-Kurs
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Kursart:
Online-Kurs
Starttermin: 29.09.2025
17:30 - 20:00 Uhr (2,5 Nettozeitstunden)
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