Das Arbeitseinkommen des Schuldners in der Insolvenz - E-Learning
Selbststudium in Videoformat - Absolvierung jederzeit innerhalb von 12 Wochen, ab Zusendung Zugangsdaten
In der Insolvenz natürlicher Personen stellt das
pfändbare Arbeitseinkommen als Neuerwerb häufig die einzige Einnahmequelle der Insolvenzmasse dar. Häufig findet sich daher keine Masse mehr im Verfahren und nur der pfändbare Anteil des Arbeitseinkommens steht daher der Gläubigergesamtheit als Neuerwerb im Verfahren zur Verfügung.
Von besonderer Bedeutung ist es daher für alle Verfahrensbeteiligten, sich mit den Regeln des pfändbaren Arbeitseinkommens auszukennen, um somit doch noch eine größtmögliche Masse generieren zu können. Da zum 01.10.2020 die Entschuldungsphase halbiert wurde, ist es umso wichtiger, in den verbleibenden 3 Jahren möglichst die Masse zu mehren.
Für Gläubiger wie auch für Insolvenzverwalter ist es daher wichtig, das Maximum an Einnahmen herauszuholen.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, wie Ihnen das gelingt! Sie lernen alles Wichtige rund ums Einkommen der natürlichen Person in der Insolvenz und erhalten zahlreiche Hinweise und Empfehlungen aus der Praxis.
Dabei können Sie von den Hinweisen nicht nur im Insolvenzverfahren profitieren. Die Bestimmungen können nahezu vollständig auch auf das
Einzelzwangsvollstreckungsverfahren übertragen werden. Ein Webinar mit Mehrwert.
- Einkommen in der Insolvenz als Masse
- Anwendbare Bestimmungen und verfahrensrelevante Anträge
- (Nicht-)Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter
- Erhöhung des unpfändbaren Betrages und wie sich Gläubiger positionieren können
- Der Umgang mit Abfindungen in der Insolvenz
- Pfändbare und bedingt pfändbare Bezüge
- Dauer der Abtretung
u.v.a.
Zeitlicher Ablauf der Fortbildung
Nach Buchung unseres Selbststudium-Moduls nach § 15 FAO erhalten Sie
automatisch einen eLearning-Zugang d.h. Sie können sofort loslegen. Die entsprechende Rechnung erhalten zeitnah innerhalb unserer Geschäftszeiten.
Hier können Sie dann in Ruhe
jederzeit zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt einen Online-Vortrag in Form eines Videos bzw. einer Präsentation anschauen. Wenn Sie sich bereit und sicher fühlen, können Sie dann
(innerhalb von 12 Wochen - auch zu Ihrer selbstgewählten Zeit) die Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests durchführen - Sie haben bis zu 3 Versuche.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Kontrolle erhalten Sie zeitnah eine Bescheinigung für das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO über 2,5 Nettozeitstunden.
Bitte beachten Sie, dass die Lernerfolgskontrolle innerhalb der 12wöchigen Zeitspanne durchgeführt werden muss.
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitte um Ihr Verständnis.
Veranstaltungs-Code | FB24-520527-61575126 |
Veranstaltungsort:
Video-Kurs
weitere Orte/Termine
Kursart:
Video-Kurs
Starttermin: 30.09.2025
2,5 h
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