Brandschutzhelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
Erst- und Auffrischungsschulung zum Brandschutzhelfer.
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutzhelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.
Veranstaltungs-Code
FB24-95232-58916105
Veranstaltungsort: 03044 Cottbus Vollzeit weitere Orte/Termine