Brandschutz bei Nutzungsänderungen - Inhouse-Schulung, Dauer 3 Stunden
Aktuelle Beispiele und Handlungshilfen
Die Anforderungen und Bedürfnisse an bauliche Anlagen und deren Raumnutzung ändern sich in Unternehmen oftmals sehr schnell. Doch Vorsicht ist geboten, wenn z. B. innerhalb eines Bürogebäudes Räume zu Laboren, Elektroarbeitsplätzen oder in eine Physiotherapiepraxis umfunktioniert werden – denn der Brandschutz kann bei Nutzungsänderung erlöschen!
Was ist somit aus brandschutztechnischer Sicht bei Nutzungsänderungen zu beachten? Ab wann genau sind Änderungen genehmigungspflichtig? Welche Verantwortung tragen Brandschutzverantwortliche und welche Hilfestellungen stehen zur Verfügung?
Ziele & Nutzen
- Die Teilnehmenden erfahren, ab wann eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist, wer bei der Nutzungsänderung beteiligt ist und welche Rolle und Pflichten Brandschutzverantwortliche dabei übernehmen.
- Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, was sie bei Nutzungsänderungen beachten müssen, damit der Brandschutz nicht erlischt.
- Nach dem Online-Kurz-Seminar erhalten alle Live-Teilnehmenden einen Nachweis über die Anzahl absolvierter Unterrichtseinheiten gem. DGUV-Information 205-003.
Weiterbildungsinhalte
- Bauordnungsrechtliche Grundlage
- Ab wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig (Anpassungsverlangen)
- Was ist aus brandschutztechnischer Sicht zu beachten
- Beteiligte bei einer Nutzungsänderung
- Pflichten und Verantwortungen
TeilnehmerkreisBrandschutzbeauftragte und -verantwortliche, Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Mitarbeitende, die bei der Gefährdungsbeurteilung von betrieblichen Brandgefahren beteiligt sind sowie Eigentümer/-innen von Gewerbeimmobilien, Mitarbeitende der öffentlichen Hand als Immobilienverantwortliche und Facility Manager/-innen.
Veranstaltungs-Code | FB24-477514-55635965 |