Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz. Grundlehrgang.
Erwerben Sie die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte im Sinne §§ 64–66 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
§ 64 WHG gibt vor, welche Unternehmen einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen haben. Diese beraten und unterstützen die Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte beim Betrieb von Abwasseranlagen und allen weiteren Bereichen des Gewässerschutzes und sind verantwortlich für die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften und Auflagen.
Veranstaltungs-Code | FB24-222597-52465960 |