Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheits-/Gefahrstoffschränken.
Erwerb der Fachkenntnisse einer zurPrüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6Betriebssicherheitsverordnung.
Die wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsschränken ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 526 und der DGUV-I-213-850. Demnach müssen Sicherheitsschränke mindestens jährlich durch eine qualifizierte befähigte Person überprüft werden. Dafür sind in der DIN EN 14470-1 sowie DIN EN 14470-2 Prüfverfahren beschrieben, die den Stand der Technik darstellen.
Veranstaltungs-Code | FB24-405055-58498511 |