Befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln/Tafelsystemen.
Wiederkehrende Prüfung gemäß §14 BetrSichV.
Der Schulträger bzw. der Arbeitgeber hat die Sicherheit der Schultafeln/Tafelsysteme als Arbeitsmittel zu gewährleisten. Schultafeln/Tafelsysteme müssen daher regelmäßig gewartet, geprüft und instandgesetzt werden (§10 u. §14 BetrSichV). Die jährliche UVV-Prüfung kann durch eine dazu ausgebildete Befähigte Person durchgeführt (DGUV Information 202-021 "Sicherheit von Schultafeln") werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-433465-58495517 |