Befähigte Person zur Prüfung von Pressen der Metallbearbeitung
Arbeitsmittel müssen frei von Gefahren einsetzbar sein, von ihnen dürfen keine Gefährdungen für Nutzer oder Dritte ausgehen. Im Fall von
Pressen für die Metallbearbeitung bedeutet dies, dass die Pressen so einzurichten und zu sichern sind, dass beim Bedienen und Anwenden Verletzungen bspw. durch sich schließende Werkzeuge verhindert sowie Risiken durch sich bewegende Pressenteile minimiert werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel also auch Pressen regelmäßig auf deren Sicherheit zu prüfen. Eine Gefährdungsbeurteilung muss Art, Umfang sowie Fristen der Prüfungen festlegen, die dann nur von einer entsprechend qualifizierten und bestellten befähigten Person durchgeführt werden dürfen.
Im Seminar lernen die Teilnehmer die Rechtsgrundlagen, Sicherheitsanforderungen sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten der befähigten Person pressenspezifisch kennen. Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Prüfablauf sowie Dokumentation werden beleuchtet. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt,
Pressen als befähigte Person zu prüfen. Die Erläuterung von typischen Mängeln und Manipulationen an Pressen sorgt für Praxisnähe und den Wissenstransfer in den Arbeitsalltag.
Nutzen
- Kennen der rechtlichen Grundlagen sowie Aufgaben, Rechten und Pflichten einer Befähigten Person zur Prüfung von Pressen
- Wissen zu spezifischen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Prüfablauf
Zielgruppe
Technisch ausgebildetes Personal (Mechaniker, Elektriker usw.), das bereits Erfahrungen im Umgang mit Pressen der Metallbearbeitung hat.
Seminarinhalt
- Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Verantwortung und Haftung der befähigten Person
- Rechtliche Grundlagen (Maschinenrichtlinie, BetrSichV, TRBS, Normen, DGUV-Regelwerk)
- Pressenarten
- Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungen an Pressen
- Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
- Ablauf einer Prüfung, Prüfdokumentation
- Beispiele von Mängeln und Manipulationen
- Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer16 Seminarstunden
8:30 bis 16:00 Uhr
ZugangsvoraussetzungUnabhängig von im Seminar erworbenen Kenntnissen muss der Teilnehmer die in der BetrSichV und TRBS 1203 genannten Anforderungen an befähigte Personen erfüllen, um bestellt werden zu können.
HinweiseEs gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Die Kenntnisse sollten alle drei Jahre in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-512243-58854273 |