Befähigte Person zur Prüfung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen Sachkundiger gem. DGUV Regel 100-500
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die ""Befähigte Person"" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Gut zu wissen
Persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Handschuhe und Sicherheitsschuhe mitbringen (bei Inhouse-Schulungen)
Inhalte
- Rechtsgrundlagen für die befähigte Person (TRBS, BetrSichV)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Verantwortung und Haftung
- Gefährdungen bei der Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Auswirkungen und Konsequenzen
- Dokumentation
- DGUV R 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-002
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
- Praktische Einweisung: Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Zur Kategorie Hubarbeitsbühnen gehören im Einzelnen:
- Hebebühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Hubladebühnen (LKW-Ladebordwände)
- Kippbühnen
- Fahrzeug-Hebebühnen
- Hubtische. Scherenhubtische, Hubtischwagen
- Scheren- und Gelenkbühnen
- Lkw-Arbeitsbühnen
Zielgruppe
Unternehmer, Meister, Betriebsingenieure, Mechaniker, Monteuer und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung mit der Prüfung beauftragt werden sollen
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass bei Bedarf (Alle Nachweise für Schulungen, Unterweisungen etc. auf einen Blick).
Im Preis enthalten
Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie nach Bedarf und seminarbegleitende Unterlagen
Bei Präsenz-Seminaren ist die Bewirtung der Teilnehmer im Preis enthalten (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen).
Bei Online-Seminaren erhalten die Teilnehmer vorab die Unterlagen per E-Mail (PDF) .
Seminardauer
09:00
- ca. 16:30 Uhr
Ziel
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend (mindestens 1 x jährlich) von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die befähigte Person muss gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit vorweisen und zur Prüfung von Hebebühnen mit den einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik so vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand bewerten kann. Der Unternehmer muss die Befähigte Person schriftlich beauftragen.
Veranstaltungs-Code | FB24-484717-54851642 |