Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren
In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gülti-gen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, werden als Brandschutztür bezeichnet. Dabei gibt es bauordnungsrechtliche Unterscheidungen.
Zu beachten ist, dass Brand- und Rauchschutztüren nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden müssen.
Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
Veranstaltungs-Code | FB24-468257-60600576 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
themenrelevante Ausbildung, Kenntnisse der Anlage
Veranstaltungsort:
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Starttermin: 16.04.2025
1 Tag
zusätzliche Kurs Dokumente:
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