Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten.
Garantieren Sie als Befähigte Person für Leitern und Tritte sowie für Fahrgerüste durch wiederkehrende Prüfungen Sicherheit.
Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste sind in mangelhaftem Zustand oder bei unsachgemäßer Nutzung eine Gefahr. Eine regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person ist Vorschrift (DGUV Information 208-016 und 201-011). Erhalten Sie die nötige Fachkenntnis und erfüllen Sie mit der Einhaltung der Prüfpflichten die Bestimmungen des ArbSchG und der BetrSichV.
Veranstaltungs-Code | FB24-222539-52465204 |