Fachkundige Person für Kühlschmierstoffe
Befähigte Person nach DGUV Regel 109-003(bisher BGR 143) und TRGS 611: Tätigkeitenmit Kühlschmierstoffen.
Kühlschmierstoffe bestehen aus Flüssigkeiten, die durch eine Vielzahl von Additiven angereichert werden. Diese Flüssigkeitsmischungen können durch Hautkontakt oder durch Einatmen gesundheitliche Schäden hervorrufen. Daher sind beim Umgang mit KSS Schutzmaßnahmen zu treffen. Sie erfüllen die jährliche Unterweisungspflicht gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1
Veranstaltungs-Code | FB24-95201-58497056 |