Befähigte Person / Sachkundiger für Erdbaumaschinen.
Prüfen Sie als Befähigte Person Erdbaumaschinen nach BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12.
Für die termingerechte Arbeitsausführung ist die optimale Verfügbarkeit von Erdbaumaschinen sowie deren Sicherheit und Zuverlässigkeit von essenzieller Bedeutung. Sorgen Sie als Befähigte Person mit regelmäßigen Prüfungen für die nötige Sicherheit und Zuverlässigkeit von Erdbaumaschinen nach DGUV Regel 100-500.
Veranstaltungs-Code | FB24-231184-52466202 |