Lehrgang Befähigte Person für die Erstellung von Feuerwehrplänen, sowie Flucht & Rettungswegeplänen
Erstellung von Flucht und Rettungwegepläne
Zur korrekten Erstellung und Aushängung der Pläne sind Bauherren und Betreiber gesetzlich verpflichtet- und können auch haftbar gemacht werden.So sind Feuerwehrpläne min. alle 2 Jahre von dazu befähigten Personen zu überprüfen. Unser Seminar vermittelt die geforderten Kenntnisse
Veranstaltungs-Code | FB24-445468-58528862 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Brandschutzbeauftragter
Veranstaltungsort:
56566 Neuwied
Vollzeit
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