Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (Medizinproduktebeauftragter)
Gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens mit mehr als 20 Beschäftigten eine/n sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten (§ 5 MPBetreibV) für Medizinproduktesicherheit bestellen. Ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (Medizinproduktebeauftragter) unterstützt die Einrichtung bei der praktischen Umsetzung der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).
Das Aufgabenspektrum ist vielschichtig und kann, abhängig von der jeweiligen Organisationsstruktur der Einrichtungen, variieren. Die Weiterbildung zum Medizinprodukte-Beauftragten setzt keine speziellen Kenntnisse des MPG und der Rechtsverordnungen voraus. Die relevanten Grundlagen werden im Rahmen der Weiterbildung vermittelt. Diese Weiterbildung vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gem. der MPBetreibV, die zur Wahrnehmung des Aufgabenbereiches erforderlich sind.
Veranstaltungs-Code | FB24-251552-60433577 |
berufsbegleitend | Ja |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Teilnehmen kann wer ...
eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Bildungsziel der Schulung:
Abschlussbezeichnung Medizinproduktebeauftragter
Preis: 625, 00 €
steuerbefreite Weiterbildung gem. § 4 Nr. 21 a/ bb UStG
Bei der Preisangabe handelt es sich um einen Umsatzsteuerfreien Preis.
Veranstaltungsort:
53840 Troisdorf
weitere Orte/Termine
Starttermin: 07.10.2025
Unterricht von 08:00 - 16:05 Uhr
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