Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dieses Seminar ist eine anerkannte Wiederholungsschulung.