Ausbildung zum Ausbilder für die Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
- Schulungsunterlagen und Zeitplan
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Mitgeltende technische Regelwerke für Hubarbeitsbühnen DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 und DGUV Grundsatz 308-002
- Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung und deren Auswirkung auf Hubarbeitsbühnen allgemein
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
- Sicherheitseinrichtungen und Funktionsstörungen
- Persönliche Voraussetzung für das Führen von Hubarbeitsbühnen (DGUV Vorschrift 1 §§ 7, 8)
- Pflichten und Verantwortung der Bediener und der betrieblichen Vorgesetzten
- Vorgehensweise bei der Prüfung und Ausstellung der Bedienerausweise
Hinweis:Als Ausbilder für Bediener von Hubarbeitsbühnen kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist. Weitere Voraussetzungen sind: Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen / Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Hubarbeitsbühnen / Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Veranstaltungs-Code | FB24-298759-57670079 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Sie haben aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen sowie ausreichende Einsatzpraxis.
Bildungsziel der Schulung:
Sie verfügen selbst über einen Führerschein für Hubarbeitsbühnen und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Bediener für Hubarbeitsbühnen ausbilden können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, we
Veranstaltungsort:
72622 Nürtingen
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