Ausbildung zum Staplerfahrer | Stufe 2
In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z. B. bei Schubmaststapler, Schlepper, 4-Wege-Stapler.
In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z. B. bei Schubmaststapler, Schlepper, 4-Wege-Stapler.
Seminarinhalte:
• Rechtsgrundlagen
– „UVV Flurförderzeuge“ DGUV Vorschrift 68
– „Grundsätze der Ausbildung“ DGUV Grundsatz 208-004
– „Betriebssicherheitsverordnung“
– „Gabelstapler“ DGUV Information 308-002
• Aufbau von Flurförderzeugen
• Verwendung von Flurförderzeugen
• Staplerphysik
• Umgang mit speziellen Flurförderzeugen zum Beispiel Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler…
Zielgruppe:
Alle Personen, die Flurförderzeuge bedienen
Voraussetzung:
Fahrausweis für Flurförderzeuge
Veranstaltungs-Code | FB24-295258-60773298 |