Ausbildung zum Brücken- und Portalkranführer
Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen. Dieses Seminar dient zur Ausbildung in Theorie und Praxis nach DGUV 309-003 sowie DGUV Vorschrift 52 und 54.
Schwerpunkte des Seminars sind:
• BetrSichV und staatliches Recht
• Rechtliche Grundlagen
- Grundsätze der Ausbildung DGUV Grundsatz 309-003
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Krane
- Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- DIN-Vorschriften
• Krantechnik
• Kranbetrieb
• Arbeitssicherheit
• Wartungsarbeiten
Zielgruppe:
Werkstattmitarbeiter und Kranbediener
Veranstaltungs-Code | FB24-295250-48924236 |