Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten - AfP (TÜV) Qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen basierend auf MVStättVO § 40 und DGUV V 17/18
- Grundlegende Vorschriften der MVStättVO
- Schutzziele der MVStättVO
- Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes und der DGUV Vorschrift 17/18
- Erkennen von Gefährdungen - Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Verantwortung und Einsatz von Aufsichtsführenden Personen
- Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik / Veranstaltungsleiter
- Vorbeugender Brandschutz
- Zertifikatsprüfung
- Erfahrungsaustausch
Hinweis:Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Unfallkasse Baden-Württemberg abgestimmt.
Aktuell liegen keine Veranstaltungstermine für dieses Seminar vor.
Veranstaltungs-Code | FB24-310641-44259299 |
Bildungsziel der Schulung:
Sie werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen sowie bei Veranstaltungen gemäß § 40 (5) Satz 2 VStättVO die Aufsicht zu führen
Veranstaltungsort:
Vollzeit
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