REACH Beauftragter
Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.
REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Das Kürzel "REACH" leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration , Evaluation , Authorisation and Restriction of Chemicals.
Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. Die Kernaufgabe der Hersteller und Importeure von Chemikalien ist, chemische Stoffe zu bewerten und bei der ECHA zu registrieren. Die Aufgabe der Behörden ist es, die Registrierungen der Unternehmen zu bewerten. Außerdem bewerten die Behörden ausgewählte Chemikalien auf besonders besorgniserregende Eigenschaften und Risiken für Mensch oder Umwelt.
Mit bestimmten Ausnahmen (z.B. Pestizide) unterliegen chemische Stoffe in der EU keiner Zulassungspflicht. REACH fordert eine Zulassungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe �" sogenannte SVHC. Die Zulassungspflicht ist primär ein generelles Verwendungsverbot. Zusatzpunkt: Inverkehrbringen von Diisocyanaten!
Kosten Fachkunde Gefahrstoffe 820,00 Euro MwSt.-befreit; inkl. Seminarunterlagen
Kosten REACH - Beauftragter 510,00 Euro MwSt.-befreit; inkl. Seminarunterlagen
Veranstaltungs-Code | FB24-248574-60600570 |