Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 vom 15.02.22 die neuen Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA 21 verbindlich eingeführt.
Nach dem allgemeinen Rundschreiben Nr. 34/StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97. „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)“ sollten auch Nachweise für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen mit dem Angebot vom Bieter verlangt werden. Als Nachweis eignet sich danach der Besuch von mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zu diesem Thema.
Trainingsinhalte:
Sensibilisierung / Mängel, Risiken, Folgen
- Grundlagen der Verkehrssicherung / rechtliche Grundlagen
- Anwendungsgebiete
- Schadenersatz nach §823 BGB
Einführung in die RSA 21
- Grundbegriffe und Grundsätze
- Verkehrszeichen / Verkehrssicherung- und Schutzmaßnahmen
Vertragsbedingungen und Sicherung von Arbeitsstellen
- Verkehrssicherung nach ZTV-SA
- Kurzzeit- und Langzeit-Arbeitsstellen
- Konsequenzen aus der ZTV-SA
- Umsetzung von Regeln und Musterplänen bei Arbeiten an Straßen
- Arbeitssicherheit / Umweltschutz
Veranstaltungs-Code | FB24-339204-51734903 |