Arbeitnehmerüberlassung - Inhouse-Seminar, Dauer 1 Tag
Grundlagen und Fallen des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsrechts
Das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) stellt in vielen Unternehmen eine gängige Lösung zur Deckung des Personalbedarfs dar, z. B. bei Auftragsspitzen oder zur Kompensation von Personalausfällen. Bei der vertraglichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes muss sorgfältig vorgegangen werden, damit keine Fehler entstehen, die erhebliche Folgen für das Unternehmen haben können.
Dieses Seminar macht die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vertraut. Sie erfahren, welche Fallen und Stolpersteine es im Arbeitnehmerüberlassungsrecht zu beachten gibt und welche Gestaltungsmöglichkeiten ihnen in der Praxis zur Verfügung stehen, um auch in ihrem Unternehmen das Mittel der Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher und flexibel anzuwenden.
Im Rahmen einer firmeninternen Inhouse-Schulung (in Präsenz oder online-live) kann gerne ein entsprechender Schwerpunkt auf die Perspektive eines entleihenden oder verleihenden Unternehmens gelegt werden.
Ziele & Nutzen
- Die Teilnehmenden erhalten einen systematischen Überblick über alle relevanten Vorschriften, Ausnahmen und Sonderregelungen zum Fremdpersonaleinsatz.
- Ihr Unternehmen nutzt Gestaltungsspielräume optimal aus und vermeidet rechtliche Konsequenzen und Bußgelder bei einer fehlerhaften Vertragsabwicklung.
- Die Teilnehmenden klären ihre Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis und wissen, wie sie auch bei schwierigen Fällen vorgehen.
WeiterbildungsinhalteRechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung
- Wann liegt Arbeitnehmerüberlassung vor?
- Die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Vertragsarten (wie z.B. Dienst- oder Werkvertrag)
- Das Verbot des Kettenverleihs
- Vorübergehende Überlassung und Höchstüberlassungsdauer
- Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht
- Ist eine Vorratserlaubnis noch sinnvoll?
- Equal Pay und Equal Treatment
- Die Pflicht zur Einhaltung von Mindestlohnvorschriften
- Leiharbeitnehmer und Betriebsverfassung
- Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Unternehmensmitbestimmung
Wo sind heute noch Ausnahmen und Abweichungen möglich?
- Gesetzliche Ausnahmentatbestände
- In welchen Situationen ist das AÜG nicht anwendbar?
- Einzelausnahmen von Pflichten des AÜG
- Abweichungen vom AÜG durch Tarifvertrag
- Abweichungen von den Grundsätzen des Equal Pay und des Equal Treatment
Besondere Fallen und Stolpersteine
- Versagung, Rücknahme und Widerruf der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher
- Die Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Straf- und Bußgeldtatbestände
Wichtige Gestaltungshinweise
- Pflichten beim Abschluss eines Leiharbeitsvertrages
- Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und seine Gestaltung aus Sicht von Verleiher und Entleiher
- Verhalten bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und die Bundesagentur für Arbeit
Ausblick in die Zukunft
Diskussion individueller Fragen der TeilnehmendenTeilnehmerkreisDas Seminar richtet sich insbesondere an Führungskräfte, Leiter/-innen und Mitarbeitende aus Personal- und Rechtsabteilungen. Ebenso angesprochen sind Leiter/-innen und Mitarbeitende von Personaldienstleistern und aus Personaleinkaufsabteilungen.
Veranstaltungs-Code | FB24-325226-51438666 |