Anleitung von Auszubildenden der Kooperationspartner in der Pflege
Wir befassen uns mit den unterschiedlichen Erwartungen der Schüler*innen aus anderen Einrichtungen, beziehen das entsprechende Vorwissen mit ein, bearbeiten Praxisfälle und setzen uns mit Kollegialer Beratung auseinander.
Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter*innen
Praxisanleiter*innen in der Pflege sichern mit ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung und tragen auch wesentlich zur zukünftigen Pflege- und Betreuungsqualität der Einrichtung bei. Außerdem sorgen sie für kompetenten Fachkräfte-Nachwuchs. Die Generalistik ermöglicht eine umlagefinanzierte Praxisanleitung und für die Anleitung Freistellung. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung ab 01.01.2020 durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
InhalteWir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen als inhaltlich zusammenhängendes Modul an.
- Umgang mit Unterschieden
- Erwartungen der Schüler*innen aus anderen Einrichtungen
- Umgang mit unterschiedlichem Vorwissen der verschiedenen Auszubildenden
- Kollegiale Beratung
- Bearbeitung von Praxisfällen
Lernziele- Die neue Rolle der Praxisanleitung professionell gestalten
- Kompetente Umsetzung des Anleitungsprozesses
- Erwerb von Instrumenten für die Anleitung unterschiedlicher Auszubildender
ZielgruppenExaminierte Pflegekräfte mit Weiterbildung zur Praxisanleitung
MethodenPraxisübungen, Einzelarbeit, Gruppenübungen, Theorie
Veranstaltungs-Code | FB24-394635-57747770 |
berufsbegleitend | Ja |