Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Praxisumsetzung der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Rechtssichere und wirtschaftlich vernünftige Lösungen
Zum sicheren Schutz des Bodens und Grundwassers müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen) dem Risiko angemessen sicherheitstechnisch ausgerüstet und überwacht werden. Die organisatorischen und technischen Anforderungen an den Bau und Betrieb von AwSV-Anlagen sind im Wesentlichen in der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt.
Diese neue Bundesverordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gilt seit dem 01.08.2017. Sie löst die alten Verordnungen der Länder (VAwS) ab, sodass jetzt bundesweit die gleichen Vorschriften gelten.
Planer, Hersteller, Betreiber, Sachverständige und Behörden müssen nun die geänderten Anforderungen an die Anlagen und deren Überwachung beachten. Sie sollten sich über die Abweichungen von den alten Verordnungen gründlich informieren, um rechtssicher arbeiten zu können.
Nach einer Übersicht und Vorstellung der Rechtsgrundlagen wird das Seminar die wesentlichen Vorschriften der AwSV und des dazugehörigen Technischen Regelwerks umfassend vorstellen und die Anwendung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis ausführlich diskutieren.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen aktuell besonders die Unterschiede der neuen „AwSV“ zu den alten „VAwS“ und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Planungs- und Betriebspraxis.
Die Veranstaltung wendet sich einerseits an Personen, die vorhandene Kenntnisse und Praxiserfahrungen aktualisieren und vertiefen wollen. Andererseits wird das Themengebiet von Grund auf dargestellt, sodass sich die Veranstaltung auch für Einsteiger mit technischer Grundausbildung gut eignet.
Veranstaltungs-Code | FB24-366224-54005080 |