Aktueller Stand zum LkSG - Online
Unternehmen werden in Zukunft verstärkt in die Pflicht genommen, die Menschenrechte, die Umwelt und eine gute Unternehmensführung in ihren Aktivitäten zu respektieren. Diese Sorgfaltspflicht ist auf nationaler Ebene bereits verabschiedet und wird auf europäischer Ebene vorangetrieben. Was bereits realisiert wurde und welche Entwürfe noch zu Gesetzen werden sollen, erfahren Sie im Online-Seminar.
- Rechtliche Grundlagen: Das LkSG
- Wer ist ab wann betroffen?
- Anwendungsbereiche: Eigener Geschäftsbereich, unmittelbarere Zulieferer, mittelbare Zulieferer
- Präzisierungen durch Handreichungen und FAQ seitens des BAFA
- Einordnung in intern
Veranstaltungs-Code | FB24-523347-61586828 |