ADR - Fortbildungslehrgang für Gefahrgutfahrer
ADR-Lehrgang für Gefahrgutfahrer gem. Kap. 8.2 ADR, Auffrischungsschulung zur Verlängerung der ADR Bescheinigung
Der Lehrgang vertieft Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muß, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können.
Die Teilnahme an einer Fortbildungsschulung ist für Fahrzeugführer vorgeschrieben, deren noch gültige ADR-Bescheinigung verlängert werden soll.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der schriftlichen Erfolgskontrolle durch die zuständige IHK wird die ADR-Bescheinigung gemäß Kap. 8.2 ADR um weitere 5 Jahre verlängert.
Bis zu 12 Monate vor Ablauf der gültigen ADR-Bescheinigung kann der Fortbildungslehrgang ohne Zeitnachteil besucht werden. Die Verlängerung erfolgt für 5 Jahre ab Ablaufdatum der aktuellen Bescheinigung.
Die Lehrgänge finden Freitag von 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr und Samstag von 8:00 Uhr bis 16 Uhr statt.
Der Lehrgang kann bei entsprechender Teilnehmerzahl auch als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten oder als firmeneigene Schulung in anderen Lehrgangsorten gebucht werden. (ggfs. zzgl. Kosten für die Anerkennung des Schulungsraumes durch die IHK).
Veranstaltungs-Code | FB24-24453-49907741 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
gültige ADR-Bescheinigung (Stückgut)
Bildungsziel der Schulung:
Die Lehrgangsteilnehmer sind nach erfolgreich absolvierter Prüfung befähigt, Gefahrgut unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu transportieren.
Preis: 226, 10 €
zzgl. 65€ Teilnehmerunterlagen und Tagungspauschale (obligatorisch); zzgl. IHK Prüfungsgebühr(ca. 45,00)
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
84503 Altötting
Vollzeit
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Starttermin: Termin auf Anfrage
1,5 Tage
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